I. Geltungsbereich  

Die nachfolgenden allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Reparaturbedingungen (im Folgenden kurz AGB) gelten für die gesamten Vertragsbeziehungen zwischen der IBS Project Management UG – Repairix, Am Exerzierplatz 1,   68167 Mannheim, HRB 706919, Steuer-ID DE265276815, (im folgenden kurz Repairix)  und ihren Kunden (Verbraucher nach § 13 BGB, Unternehmer nach § 14 BGB, sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts).   Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende bzw. ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt.

II. Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern steht in bestimmten gesetzlich geregelten Fällen ein Widerrufsrecht zu. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann .

1.Widerrufsrecht                                                                                                                                                      

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage. Die Widerrufsfrist beginnt bei einem Kaufvertrag, sobald Sie oder ein von   Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Liefern wir  Ihnen die Ware in mehreren Teilsendungen oder -stücken, beginnt die Widerrufsfrist, sobald Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die letzte Teilsendung oder das letzte Stück in Besitz genommen haben bzw. hat. Haben Sie mehrere Waren im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt und werden die Waren   getrennt geliefert, beginnt die Widerrufsfrist, sobald Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht Beförderer   ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat. Im Falle eines Vertrages über die Ausführung einer Reparatur oder eines sonstigen Dienstleistungsvertrages beginnt die Widerrufsfrist mit dem Vertragsschluss. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, IBS Project Management UG, Am Exerzierplatz 1, 68169 Mannheim, Telefon-Nr. 0621-30982790, Telefax-Nr.: 0621-309827917, E-Mail: info@ibs-ug.de, mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung   des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

2. Folgen des Widerrufs                                                                                                                                            

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben,  einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine    andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich     und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf    dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas Anderes  vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die    Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem welches der frühere Zeitpunkt ist; dies gilt nicht, wenn wir die Waren    selbst abholen, weil die Waren aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht normal mit der Post zurückgesendet werden können. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Können die Waren aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht normal mit der Post zurückgesandt werden, holen wir die Waren auf unsere Kosten ab. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigem Umgang mit ihnen zurückzuführen ist. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Besonderer Hinweis für dringende Reparatur- oder Instandhaltungsaufträge                                                  

Ihnen steht kein Widerrufsrecht zu bei Verträgen, bei denen Sie uns ausdrücklich aufgefordert haben, Sie  aufzusuchen, um dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten vorzunehmen; dies gilt nicht hinsichtlich  weiterer bei dem Besuch erbrachter Dienstleistungen, die Sie nicht ausdrücklich verlangt haben oder hinsichtlich solcher bei dem Besuch gelieferter Waren, die bei einer Instandhaltung oder Reparatur nicht unbedingt als    Ersatzteile benötigt werden.

III. Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen                                                                                                      

1. Vertragsschluss                                                                                                                                                          

1.1 Bestellt ein Kunde bei Repairix eine Ware, stellt dies ein Angebot an Repairix zum Abschluss eines entsprechenden Vertrages dar. Eine Bestätigung allein über den Eingang der Bestellung (Bestellbestätigung) stellt noch keine Annahme des Vertrages durch Repairix dar.

1.2 Stellt Repairix während der Bearbeitung einer Bestellung fest, dass eine vom Kunden bestellte Ware nicht verfügbar ist, informiert Repairix den Kunden hierüber. Ist eine Lieferung der bestellten Ware innerhalb von              30 Tagen nicht möglich, ist der Kunde berechtigt, von seiner Bestellung zurückzutreten. Kann Repairix ohne     eigenes Verschulden die bestellte Ware nicht innerhalb von 30 Tagen nach der Annahme liefern, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Repairix wird den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Leistung informieren und eine bereits geleistete Gegenleistung des Kunden unverzüglich erstatten.

1.3 Angebote von Repairix gegenüber Unternehmen sind grundsätzlich freibleibend.

2. Lieferung                                                                                                                                                                    

2.1 Leistungs- und Erfüllungsort ist Mannheim. Repairix liefert ab Lager an die vom Kunden angegebene  Lieferadresse in Deutschland. Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr mit der Übergabe der Ware an den Spediteur bzw. bei Abholung durch den Kunden bei Versandbereitschaft auf den Kunden über.

2.2 Sämtliche Angaben zur Verfügbarkeit, Versand oder Zustellung einer Ware in unseren (elektronischen) Katalogen oder Bestellbestätigungen sind lediglich voraussichtliche Angaben und unverbindlich. Liefertermine, die in einer Auftragsbestätigung genannt sind, sind verbindlich. Eine vereinbarte Lieferfrist ist gegenüber einem Unternehmer auch eingehalten, wenn Repairix die Sache bis zur vereinbarten Frist dem Spediteur ausgeliefert hat oder die Erzeugnisse bis zur vereinbarten Frist für den Kunden abholbereit sind. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.

3. Preise, Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt

3.1 Alle Preise verstehen sich in Euro ab Lager Repairix zzgl. Verpackung und Versandkosten und, soweit der Vertrag mit einem Unternehmer geschlossen wird, zzgl. Umsatzsteuer (soweit noch nicht bereits ausgewiesen).

3.2 Die vom Kunden zu zahlende Vergütung ist ohne Abzüge sofort fällig nach Erhalt einer entsprechenden  Rechnung, wenn eine andere Zahlungsvereinbarung nicht getroffen wurde oder auf der Rechnung abweichende Zahlungsfristen nicht ausgewiesen sind.

3.3 Der Kunde kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.     Ist der Kunde kein Verbraucher, kann er Zahlungen nur insoweit zurückhalten, als dies in angemessenem Verhältnis  zu den aufgetretenen Mängeln steht.

3.4 Kommt der Kunde mit Zahlungen in Verzug oder beantragt er die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, werden alle offenen Rechnungsbeträge sofort zur Zahlung fällig.

3.5 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von Repairix (im Folgenden kurz Vorbehaltsware). Für Kunden, die Unternehmer sind, gilt daneben folgendes: Die gelieferte Ware bleibt Eigentum  von Repairix bis zur Erfüllung sämtlicher Repairix gegen den Kunden zustehender Ansprüche, auch wenn die  einzelne Ware bezahlt worden ist. Der Kunde ist befugt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb weiter zu veräußern, wenn sichergestellt wird, dass die Zahlung an Repairix erfolgt und dass das Eigentum auf den Kunden erst übergeht, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat. Der Kunde kann seinerseits unter Eigentumsvorbehalt weiterveräußern, ohne dass hierdurch das vorbehaltene Eigentum auf den Kunden übergeht. Der Kunde ist ohne Zustimmung der Repairix nicht berechtigt, die Vorbehaltsware zu verpfänden oder diese zur Sicherung zu übereignen. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Kunden wird ausschließlich im Namen der Repairix und deren Interesse vorgenommen. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Kunde Repairix unverzüglich zu benachrichtigen. Der Kunde tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nebst allen Nebenrechten bereits jetzt in voller Höhe im Voraus sicherungshalber an die Repairix ab, die diese Abtretung annimmt, ohne dass es noch später besonderer Erklärungen bedarf. Die Abtretung erstreckt sich auch auf Saldoforderungen, die sich im Rahmen bestehender Kontokorrentverhältnisse oder bei Beendigung derartiger Verhältnisse des Kunden mit seinen Abnehmern ergeben. Wird die Vorbehaltsware vom Kunden zusammen mit anderen, nicht der Repairix gehörenden Waren veräußert, tritt der Kunde die Forderung nur in Höhe des von Repairix in Rechnung gestellten Betrages (inkl. Umsatzsteuer) an Repairix ab. Wird die Vorbehaltsware nach Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung mit anderen, Repairix nicht gehörenden Waren veräußert, erfolgt die Abtretung nur in Höhe des so entstandenen Miteigentumsanteils der Repairix an der veräußerten Sache; entsteht kein Miteigentumsanteil, erfolgt die Abtretung in Höhe des Teils der Gesamtpreisforderung, der dem von Repairix in Rechnung gestellten Wert der Vorbehaltsware entspricht. Wird die Vorbehaltsware vom Kunden zur Erfüllung eines Werk- oder Werklieferungsvertrages verwendet, so wird die Forderung des Kunden hieraus im gleichen Umfang an Repairix abgetreten, wie vorstehend für die Weiterveräußerung bestimmt. Die abgetretenen Forderungen dienen Repairix in gleicher Weise als Sicherheit wie die Vorbehaltsware. Bis auf Widerruf und solange sich der Kunde nicht in Verzug befindet, ist der Kunde jedoch berechtigt, die Repairix abgetretenen Forderungen selbst einzuziehen; er ist jedoch nicht berechtigt, über sie in anderer Weise, z. B. durch Abtretung, zu verfügen. Auf Verlangen von Repairix hat der Kunde die Forderungsabtretung dem betreffenden Abnehmer bekannt zu machen und Repairix die zur Geltendmachung ihrer Rechte gegen den Abnehmer erforderlichen Unterlagen, z. B. Rechnungen, auszuhändigen und die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Alle Kosten der Einziehung und etwaiger Interventionen trägt der Kunde. Bei Zahlungen im Scheck-/Wechselverfahren geht das Eigentum erst mit der vollständigen Einlösung des Schecks über. Repairix wird die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden nach Wahl der Repairix freigeben, soweit deren Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt. Bei Pflichtverletzungen des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, bei Nichteinlösung fälliger Wechsel oder Schecks, Zahlungseinstellung oder Insolvenzantrag oder einer sonstigen wesentlichen Verschlechterung in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Kunden ist Repairix auch ohne vom Vertrag zurückzutreten zur Rücknahme sämtlicher noch unter Eigentumsvorbehalt stehender Waren und zur Geltendmachung der weiteren Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt berechtigt und der Kunde zur Herausgabe verpflichtet. Der Kunde gewährt Repairix bzw. deren Beauftragten zum Zwecke der Bestandserfassung bzw. Rücknahme Zutritt zu seinen sämtlichen Geschäftsräumen. Repairix ist berechtigt, die Vorbehaltsware mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu verwerten und sich unter Anrechnung auf die offenen Ansprüche aus deren Erlös zu befriedigen.

3.6 Sofern der Kunde ein Verband oder eine Einkaufsgesellschaft eines Unternehmensverbundes ist, versichert er, dass er die gewährten Einkaufsvorteile seinen Mitgliedsunternehmen bzw. Anschlusshäusern offen legt und an diese weiterleitet, soweit er diesen gegenüber hierzu verpflichtet ist sowie dass die buchhalterische und steuerliche Erfassung ordnungsgemäß durch den Verband bzw. die Einkaufsgesellschaft erfolgt.

4. Gewährleistung

4.1 Repairix leistet Gewähr entsprechend den Vorschriften des Kaufrechts (§§ 434ff. BGB). Die Rechte aus einer Garantie werden durch diese AGB weder ausgeschlossen noch beschränkt. Ist der Kunde Unternehmer entscheidet Repairix über die Art der Nacherfüllung und es gilt zusätzlich § 377 HGB; im Fall der Ersatzlieferung sind die Kosten des Ausbaus der mangelhaften Sache und die Kosten des Einbaus der mangelfreien Ersatzsache vom Nacherfüllungsanspruch nicht erfasst.

4.2 Mängelansprüche des Kunden, der Unternehmer ist, verjähren in einem Jahr ab Lieferung.

4.3 Beim Kauf von Gebrauchtgeräten wird die Gewährleistungsfrist auf 12 Monate begrenzt.

5. Haftung

Schadensersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, soweit Repairix nicht nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften (z. B. Produkthaftungsgesetz), in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet, also für Pflichten, die Repairix dem Kunden nach Inhalt und Zweck des Vertrages gerade zu gewähren hat oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Repairix übernimmt keine Haftung für den Verlust von Daten von elektronischen Speichergeräten.

IV. Allgemeine Reparaturbedingungen

1. Ausführung der Reparatur

1.1 Großgeräte (z. B. Waschvollautomaten, Geschirrspüler) repariert Repairix am Aufstellort, es sei denn, das Gerät kann nur in einer Werkstatt fachgerecht repariert werden; in letzterem Fall holt Repairix das Gerät beim Kunden auf dessen Kosten ab. Der Zeitpunkt der Reparatur kann nur tagesgenau bestimmt werden. Kleingeräte werden nicht beim Kunden repariert.

1.2 Die Abrechnung der Arbeitszeit des Kundendiensttechnikers erfolgt nach Arbeitswerten. Ein Arbeitswert entspricht einer Arbeitszeit von zehn Minuten. In den pro Auftrag abgerechneten Werten sind zwei Arbeitswerte für die Arbeitsvorbereitung enthalten. Die Anfahrtskosten setzen sich aus anteiliger Wege Zeit und einer Kraftfahrzeugpauschale zusammen. Die Reparaturkosten sind unmittelbar nach Abschluss der Reparatur zu entrichten.

1.3 Elektrische Geräte dürfen nach den einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften nur von entsprechenden Elektrofachkräften repariert werden.                                                                                                  

2. Gewährleistung, Haftung

Im Falle einer mangelhaften Reparatur stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte nach dem Werkvertragsrecht zu (§§ 634 ff.). Ansprüche des Kunden wegen Mängeln der Werkleistung verjähren in einem Jahr. Die Haftung von Repairix richtet sich nach Ziffer III. Nr. 5 dieser AGB.

3. Pfandrecht

Repairix steht wegen ihrer Forderung aus dem Auftrag ein vertragliches Pfandrecht an den aufgrund des Auftrags in den Besitz von Repairix gelangten Geräten zu. Wird ein Gerät nicht spätestens drei Monate nach schriftlicher Aufforderung abgeholt und die Vergütung bezahlt oder die Annahme einer Rücklieferung verweigert, so entfällt die Verpflichtung zur weiteren Aufbewahrung und eine Haftung der Repairix für leichte Fahrlässigkeit bei Beschädigung und Untergang. Nach Ablauf dieser Frist ist Repairix berechtigt, das Gerät zum Verkehrswert zu veräußern, wobei Repairix den Verkauf einen Monat zuvor ankündigt. Ein etwaiger Mehrerlös wird dem Kunden erstattet.

V. Kundenzufriedenheit und Datenschutz

1. Die Leistungen der Repairix umfassen auch die Nachbereitung der Lieferung bzw. die Vor- und Nachbereitung der Reparatur. Im Rahmen der Vorbereitung der Reparatur spricht Repairix mit dem Kunden einen Termin sowie Art und Weise der Reparatur ab. Die Nachbereitung dient allein dazu, die Zufriedenheit des Kunden mit der Warenlieferung bzw. Reparatur zu ermitteln. In diesem Zusammenhang kontaktiert Repairix oder ein von Repairix beauftragter Dienstleister den Kunden zeitnah nach Auslieferung der Ware bzw. der Reparatur per Post, E-Mail oder telefonisch. Repairix wird basierend auf diesen Rückmeldungen der Kunden ggf. die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um Beanstandungen zu beheben oder für die Zukunft zu vermeiden. Repairix möchte so sicherstellen, dass die gelieferten Waren bzw. die ausgeführten Reparaturen und die Abwicklung des Auftrages die Erwartungen der Kunden erfüllen. Diese Nachbereitung der Lieferung sieht Repairix deshalb als wesentlich an für einen guten Service.

2. Soweit der Kunde Repairix personen- oder firmenbezogene Daten zur Verfügung stellt, verwendet Repairix diese Daten ausschließlich zur Durchführung des Vertrages, wenn nicht der Kunde einer weitergehenden Verwendung seiner Daten ausdrücklich zugestimmt hat. Auf Anfrage wird Repairix den Kunden über die über ihn gespeicherten Daten und die Herkunft dieser Daten informieren.

3. Repairix wird personen- oder firmenbezogene Daten im Rahmen der technisch sinnvollen Möglichkeiten so speichern, dass sie für Dritte nicht zugänglich sind. Bei der Kommunikation über das Internet oder per E-Mail kann jedoch eine vollständige Datensicherheit durch Repairix nicht gewährleistet werden. Die Regelungen des Datenschutzgesetzes bleiben unberührt.

VI. Verpflichtung zur Einhaltung geltenden Rechts, Verbot Weiterverkauf und Export                                          

1. Repairix legt Wert darauf, dass seine Vertragspartner und Kunden, die Unternehmer sind, sich wie Repairix selbst einem fairen Wettbewerb verpflichtet fühlen und insbesondere die für sie jeweils geltenden Gesetze beachten. Der Kunde, der Unternehmer ist, verpflichtet sich daher ausdrücklich, auch gegenüber Repairix, im Rahmen der Geschäftsbeziehung mit Repairix die geltenden Gesetze, insbesondere die Kartell- und Strafgesetze, zu beachten und nicht zu verletzen.

2. Ist der Kunde Unternehmer gilt, dass ein Weiterverkauf bezogener Ware in das außereuropäische Ausland nicht gestattet ist (Exportverbot). Ist der Kunde Großhändler, ist ein Weiterverkauf bezogener Ware an Endkunden untersagt.

VII. Anwendbares Recht und Gerichtsstand                                                                                                                  

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

2. Gerichtsstand ist Mannheim, soweit der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.